IST EINE REDUZIERUNG DES PACHTZINSES AUFGRUND DES PREISVERFALLS FÜR DIE WEINLESE UND DER BESCHRÄNKUNGEN FÜR DEN KAUF DER WEINLESE DURCH DIE WEINKELLEREIEN GERECHTFERTIGT?
Meinung der Walliser Landw...
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Rund 33’000 Betriebe haben ihr Gesuch für die Mineralölsteuerrückerstattung bereits erfolgreich eingereicht.
Ende Juni konnte der SBV gemeinsam mit dem BAZG die Einreichefrist bis 31. August verlängern.
Das BAZG hat vergangene Woche alle Betriebe, welche mindestens den ersten Schritt der Registrierung abgeschlossen haben (Geschäftspartner ausgewählt und dadurch den Onboarding-Code uusgelöst), nochmals schriftlich per E-Mail informiert.
Knapp 2’400 Betriebe haben sich zwar korrekt registriert, jedoch noch kein Gesuch eingereicht. Diese Betriebe müssen lediglich noch das Gesuch in Taxas erfassen.
Betriebe, die ihre Registrierung begonnen, diese jedoch nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Onboarding-Codes abgeschlossen haben, müssen den gesamten Registrierungsprozess (alle drei Registrierungsschritte) erneut durchführen und anschliessend das Gesuch erfassen.
Betriebe, welche bis zum 30. Juni 2026 nicht einmal den ersten Schritt der Registrierung abgeschlossen haben, sind von der Mineralölsteuerrückerstattung für das Jahr 2025 ausgeschlossen.
Wir bitten deshalb alle Betriebe, die vom BAZG angeschrieben wurden, ihre Registrierung abzuschliessen und/oder ihr Gesuch in Taxas so rasch wie möglich einzureichen, damit die Rückerstattung erfolgen kann.
Betriebe, die ihr Gesuch bereits erfolgreich eingereicht haben, können diese und die E-Mail des BAZG ignorieren.
Anleitungen: