IST EINE REDUZIERUNG DES PACHTZINSES AUFGRUND DES PREISVERFALLS FÜR DIE WEINLESE UND DER BESCHRÄNKUNGEN FÜR DEN KAUF DER WEINLESE DURCH DIE WEINKELLEREIEN GERECHTFERTIGT?
Meinung der Walliser Landw...
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Den Betrieben steht eine Vorsorgestiftung der Walliser Landwirtschaft zur Verfügung. Diese Stiftung erfüllt die Anforderungen der 2. Säule gemäss dem Gesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG).
Die Stiftung bietet mehrere Anschlusspläne an. Wer weitere Informationen wünscht, kann sich telefonisch unter 027 345 40 60 oder per E-Mail an hc.sialavirga@ppl an das Sekretariat wenden.
Die Büros sind montags, dienstags und donnerstags geöffnet.
Informationen und Dokumenten:
831.441.1 Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, Art. 1k Befristet angestellte Arbeitnehmer