IST EINE REDUZIERUNG DES PACHTZINSES AUFGRUND DES PREISVERFALLS FÜR DIE WEINLESE UND DER BESCHRÄNKUNGEN FÜR DEN KAUF DER WEINLESE DURCH DIE WEINKELLEREIEN GERECHTFERTIGT?
Meinung der Walliser Landw...
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Die extreme Trockenheit und Hitze in diesem Sommer war für die Landwirtschaft einschneidend. Gelbe Weiden, vertrocknende Ackerkulturen, Hitzeschäden und grosser Aufwand für die Bewässerung – fast alle Betriebe verzeichnen Ausfälle und Mehrkosten. Der Bund und die Kantone haben die Vorgaben zu den Direktzahlungen gelockert, Futtermittelzölle reduziert und die Mittel für die Betriebshilfedarlehen erhöht. Für den Schweizer Bauernverband stehen höhere Produzentenpreise im Vordergrund, um die finanziellen Folgen abzufedern. Hier braucht es nun glaubwürdige Entscheide. Weiter hat die Migros unabhängig der Produzentenpreise 2 Mio. Franken gespendet, um Härtefällen infolge der Trockenheit zu helfen. Das Geld wurde der Bucher-Grossweiler-Stiftung überwiesen, welche die Kriterien für die Nothilfe definiert und ein entsprechendes Formular auf der Webseite aufgeschaltet hat. Melden können sich Betriebe, die zusätzlich zur Trockenheit und den damit verbundenen Ausfällen oder Zusatzkosten mindestens einen weiteren Grund für die wirtschaftliche Notlage anführen können. Zudem gibt es verschiedene Ausschlusskriterien. Die Bucher Gossweiler-Stiftung verteilt in erster Linie die von der Migros überwiesenen 2 Mio. Franken sowie weitere eingegangene Spenden von Firmen und Privatpersonen.
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