IST EINE REDUZIERUNG DES PACHTZINSES AUFGRUND DES PREISVERFALLS FÜR DIE WEINLESE UND DER BESCHRÄNKUNGEN FÜR DEN KAUF DER WEINLESE DURCH DIE WEINKELLEREIEN GERECHTFERTIGT?
Meinung der Walliser Landw...
Weiterlesen
Es gibt immer noch viele Betriebe, die ihren Anspruch auf die Rückerstattung der Mineralölsteuer nicht geltend machen.
Betriebe, die im Vorjahr die Rückerstattung erhalten haben (Auszahlung anfangs Dezember), erhalten automatisch ein Formular, welches durch den Betrieb kontrolliert, unterschrieben und zurückgesendet werden muss.
Frist bis am 30. Juni 2024
Um die Rückerstattung zu erhalten, muss das Formular bis am 30. Juni 2024 an das BAZG zurückgeschickt werden (Rücksendung des Formulars per A-Post empfohlen).
Für weitere Informationen können Sie unser Intranet besuchen :https://agrivalais.ch/de/wlk-mitglieder/agro-wallis/