Das Walliser Komitee gegen die extreme Biodiversitätsinitiative begrüsst die massive Ablehnung die-ses Verfassungstextes durch Volk und Stände
Die Bürgerinnen und Bürg...
WeiterlesenEs gibt immer noch viele Betriebe, die ihren Anspruch auf die Rückerstattung der Mineralölsteuer nicht geltend machen.
Betriebe, die im Vorjahr die Rückerstattung erhalten haben (Auszahlung anfangs Dezember), erhalten automatisch ein Formular, welches durch den Betrieb kontrolliert, unterschrieben und zurückgesendet werden muss.
Frist bis am 30. Juni 2024
Um die Rückerstattung zu erhalten, muss das Formular bis am 30. Juni 2024 an das BAZG zurückgeschickt werden (Rücksendung des Formulars per A-Post empfohlen).
Für weitere Informationen können Sie unser Intranet besuchen :https://agrivalais.ch/de/wlk-mitglieder/agro-wallis/