Rückerstattung der Mineralölsteuer

Um die Rückerstattung zu erhalten, muss das Formular bis am 30. Juni 2024 an das BAZG zurückgeschickt werden (Rücksendung des Formulars per A-Post empfohlen).

Bei einem zwischenzeitlichen Betriebsleiterwechsel muss der/die ehemalige Betriebsleiter/in das Formular dem/der Nachfolger/in weiterleiten. Die neuen Kontaktdaten können dann entsprechend gemeldet werden.

Betriebe, die im Vorjahr keine Rückerstattung erhalten haben, haben kein Formular bekommen. Diese Betriebe können sich per E-Mail beim BAZG melden (mla@bazg.admin.ch) und ein Formular für den Bezug der Rückerstattung anfordern. In der E-Mail muss zwingend die Postadresse des Betriebes angegeben werden. Alternativ können Sie sich auch telefonisch beim BAZG melden (Tel. Nr. 058 462 65 47).

Die Beantragung der Mineralölsteuer-Rückerstattung erfolgt einfach und schnell. Es wäre schade, den Antrag nicht unverzüglich zu stellen und so auf eine Rückerstattung zu verzichten.