Volksabstimmung vom 24. November 2024: Die Walliser Landwirtschaftskammer nimmt Stellung

Die Walliser Landwirtschaftskammer hat sich mit den Vorlagen für die Volksabstimmung vom 24. November befasst. Auf eidgenössischer Ebene nimmt die WLK Stellung gegen die Vorlage zum Ausbau der Nationalstrassen. Auf kantonaler Ebene unterstützt die WLK das Klimagesetz.

Unter den eidgenössischen Vorlagen nimmt die WLK Stellung zum Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen. Es geht um die Erweiterung des Autobahnnetzes an 6 verschiedenen Orten in der Schweiz. Laut den Erläuterungen des Bundesrates werden diese 6 Baustellen 53 Hektar Land beanspruchen, darunter auch landwirtschaftliche Flächen. 10 Hektar Fruchtfolgeflächen (FFF), unser bestes Kulturland, werden verloren gehen. Der Vorstand der WLK ist der Ansicht, dass der Schutz des landwirtschaftlichen Bodens, insbesondere der Schutz der FFF, bei der Interessenabwägung nicht genügend ernst genommen wird. Die Zerstörung von Kulturland lässt sich nicht kompensieren: Es handelt sich um eine endgültige Reduktion des Nahrungsmittelproduktionspotentials unseres Landes. Die WLK setzt sich nachdrücklich für den Erhalt des landwirtschaftlichen Bodens ein. Obwohl das Wallis von diesen Autobahnprojekten nicht betroffen ist, empfiehlt der Vorstand der WLK, den Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen abzulehnen.


In Bezug auf die kantonale Abstimmung über das Klimagesetz ruft der Vorstand der WLK dazu auf, das Referendum abzulehnen und das Gesetz zu unterstützen. Das Wallis ist eine der Regionen auf dem europäischen Kontinent, in denen der Klimawandel am stärksten ausgeprägt ist. Die Walliser Landwirtschaft ist davon besonders betroffen. Sie kann aber auch dazu beitragen, den Klimawandel zu bremsen, indem sie mehr Treibhausgase speichert. Das Klimagesetz wird zweifellos eine unverzichtbare Finanzierungsquelle sein, um einerseits Massnahmen zur Reduzierung des CO2-Fussabdrucks unserer Gesellschaft und andererseits strukturelle Anpassungen zur Aufrechterhaltung einer lokalen und nachhaltigen Nahrungsmittelproduktion zu unterstützen. Der Vorstand der WLK empfiehlt die Annahme des Klimagesetzes.