Änderung des Verfahrens und zusätzliche Fristen für die Anmeldung Ihrer Saisonarbeitskräfte
Das Verfahren für die Mel...
WeiterlesenDer heftige Hagelsturm vom 24. Juli verursachte erhebliche Schäden an den Kulturen. Die betroffenen Betriebe können bei der Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit (DIHA) einen Antrag auf Kurzarbeitsentschädigung (KAE) stellen.
Jeder Antrag wird gesondert geprüft. Der durch einen Schaden verursachte Arbeitsausfall wird nicht berücksichtigt, solange er durch eine private Versicherung gedeckt ist. Wenn der Arbeitgeber sich nicht gegen einen solchen Verlust versichert hat, obwohl dies möglich gewesen wäre, wird der Arbeitsausfall erst nach Ablauf der für den einzelnen Arbeitsvertrag geltenden Kündigungsfrist berücksichtigt.