Die Frist für die Einreichung von Anträgen auf nicht rückzahlbare Beihilfen für die Modernisierung und Mechanisierung von Weinbergen

Die Frist für die Einreichung von Anträgen auf nicht rückzahlbare Beihilfen für die Modernisierung und Mechanisierung von Weinbergen wird angesichts der derzeit besonders schwierigen Lage ausnahmsweise verlängert.

Anträge für Projekte, die 2027 umgesetzt werden sollen, können somit bis zum 15. März 2026 abends per E-Mail an hc.sv.nimda@12elbongiv-acs oder per Post an das Office de la vigne et du vin, CP 621, 1950 Sion, eingereicht werden.

Zur Erinnerung: Anträge für das Jahr 2028 müssen gemäß dem Standardkalender, d. h. spätestens am 15. August 2026, eingereicht werden.

Alle betroffenen Projektträger werden jedoch gebeten, ihre Schritte vorwegzunehmen und die dedizierte Website für weitere Informationen zu konsultieren.

Im Anhang finden Sie den technischen Leitfaden  sowie das Formular, das ebenfalls online verfügbar ist.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an : hc.sv.nimda@ileirbag.aile .