Jetzt registrieren, um Mineralölsteuer ab 2026 zurückzufordern!
Medienmitteilung des Schwe...
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Nachfolgend finden Sie eine Liste der wichtigen meldepflichtigen Stellen ab dem 1.
Januar 2026:
• Landwirtschaftliche Hilfskraft, Gemüse- und Obstbau (z. B.
landwirtschaftlicher Arbeiter in den Bereichen Obstbäume, Obst- und
Gemüsebau im Allgemeinen, Weinbau sowie allen damit verbundenen
Tätigkeiten).
Alle Stellen in der Landwirtschaft ohne EFZ-Anforderung müssen gemeldet
werden.
Ihre Pflichten als Arbeitgeber/in
Um regelkonform zu bleiben, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
1. Überprüfen Sie, ob die Stelle, die Sie neu besetzen wollen, zu den
meldepflichtigen Berufen gehört. Einzelheiten finden Sie im Check-Up 2026.
2. Melden Sie die Stelle einfach und rasch über das Portal Job-Room oder
telefonisch ans RAV Ihrer Region.
3. Halten Sie eine Wartefrist von 5 Arbeitstagen ein, während der die Stelle
exklusiv für Kandidatinnen und Kandidaten vorbehalten bleibt, die im RAV
gemeldet sind, bevor Sie das Stelleninserat über andere Kanäle verbreiten.
Hinweis:
Die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit (DIHA) führt während dem Jahr
Stichkontrollen durch, um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen im
Zusammenhang mit Artikel 121a der Bundesverfassung sicherzustellen.
Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihr
Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV).