Änderung des Verfahrens und zusätzliche Fristen für die Anmeldung Ihrer Saisonarbeitskräfte
Das Verfahren für die Mel...
WeiterlesenDie WLK verwaltet eine Altersvorsorge der Walliser Landwirtschaft um die Anforderungen der II. Säule gemäss dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge zu erfüllen.
Öffnungszeiten : Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8.00-12.00 Uhr
Tel : 027 345 40 60
E-mail: lpp@agrivalais.ch
Informationen und Dokumenten:
831.441.1 Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, Art. 1k Befristet angestellte Arbeitnehmer