
IST EINE REDUZIERUNG DES PACHTZINSES AUFGRUND DES PREISVERFALLS FÜR DIE WEINLESE UND DER BESCHRÄNKUNGEN FÜR DEN KAUF DER WEINLESE DURCH DIE WEINKELLEREIEN GERECHTFERTIGT?
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Die UNO hat 2026 zum internationalen Jahr der Landwirtinnen (International Year of the Wo
man Farmer) erklärt. Die Organisation will damit die zentrale Rolle der Frauen in der Landwirt
schaft weltweit sichtbar und bekannter machen. Auch in der Schweiz soll das Jahr dazu dienen,
um Frauen in der landwirtschaftlichen Praxis zu fördern, sie zu vernetzen und zur Mitwirkung in
der Branche zu motivieren. Dazu findet unter anderem am 6. November 2026 eine Netzwerkta
gung in Aarau statt.

Die Frist für die Einreichung von Anträgen auf nicht rückzahlbare Beihilfen für die Modernisierung und Mechanisierung von Weinbergen wird angesichts der derzeit besonders schwierigen Lage ausnahmsweise verlängert.
Anträge für Projekte, die 2027 umgesetzt werden sollen, können somit bis zum 15. März 2026 abends per E-Mail an hc.sv.nimda@12elbongiv-acs oder per Post an das Office de la vigne et du vin, CP 621, 1950 Sion, eingereicht werden.
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